förderung

    Bis zu 80 Prozent Ihrer Beratungskosten zurück.

    Über das BAFA-Programm für Unternehmensberatung wird ein erheblicher Teil qualifizierter Beratung erstattet. Wie hoch der Anteil ausfällt, hängt von Ihrem Standort ab. Hier steht, wie das Verfahren läuft, was gefördert wird und was nicht, und wie wir gemeinsam prüfen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist.

    Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Wer die Förderung nutzen will, sollte den Antrag rechtzeitig stellen.

    Was ist die BAFA-Förderung?

    Eine staatliche Erstattung, kein Rabatt.

    Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert mit dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ gezielt qualifizierte Beratung für kleine und mittlere Unternehmen. Je nach Standort Ihres Unternehmens wird ein Anteil der Beratungskosten erstattet, in den neuen Bundesländern bis zu 80 Prozent, in den alten Bundesländern in der Regel 50 Prozent, für einzelne Regionen gelten Sonderregelungen.

    Sie zahlen das Beratungshonorar zunächst selbst und erhalten den Zuschuss anschließend vom Staat. Es handelt sich also nicht um eine Reduktion auf unserer Rechnung, sondern um eine Erstattung an Sie.

    1

    Antrag stellen

    Der Förderantrag wird vor Beginn der Beratung beim BAFA eingereicht.

    2

    Bewilligung und Beratung

    Sie können bis zur Bewilligung warten oder direkt starten. Das Honorar zahlen Sie zunächst selbst.

    3

    Erstattung erhalten

    Bei Bewilligung erstattet Ihnen das BAFA den geförderten Anteil.

    Wie hoch die Förderquote ausfällt
    Alte Bundesländer50 % gefördert
    50%
    50 % BAFA50 % Eigenanteil
    Neue Bundesländer80 % gefördert
    80%
    80 % BAFA20 % Eigenanteil
    deckelung

    Worauf sich die Prozente beziehen

    Der Fördersatz gilt nicht für ein Honorar in beliebiger Höhe. Das Programm arbeitet mit einer festgelegten Bemessungsgrundlage je Beratung, und der Zuschuss ist entsprechend gedeckelt. Liegt Ihr Beratungshonorar darüber, wird der übersteigende Teil nicht gefördert.

    Zusätzlich ist die Anzahl begrenzt: Innerhalb der Laufzeit der Förderrichtlinie sind höchstens fünf abgeschlossene Beratungen je Unternehmen förderfähig, davon höchstens zwei pro Jahr. Für die zweistufige Beratung, die wir empfehlen, bedeutet das: Beide Stufen sind förderfähig, sie zählen aber getrennt.

    Was das für Ihren konkreten Fall bedeutet, rechnen wir Ihnen im Erstgespräch vor: welcher Anteil gefördert wird, was Sie tatsächlich zahlen und ob sich die Aufteilung in zwei Beratungen für Sie lohnt. Verbindliche Auskünfte über Bemessungsgrundlagen und Höchstbeträge erteilt das BAFA.

    Qualitätsversprechen

    Warum eine Listung beim BAFA Qualität bedeutet.

    Nicht jedes Unternehmen darf BAFA-geförderte Beratung anbieten. Wer gelistet werden will, muss seine Beratereigenschaft gegenüber dem BAFA nachweisen.

    techport ist ein beim BAFA registriertes Beratungsunternehmen. Für Sie heißt das: Sie arbeiten mit einem Partner, dessen Beratungsqualität und Prozesse anhand fester Standards geprüft wurden, nicht mit einem beliebigen Anbieter.

    Beim BAFA registriert

    Gelistetes Beratungsunternehmen

    Dokumentiertes QM-System, geprüfte Qualitätssicherung.

    Einschlägige Qualifikation, nachgewiesene Fachkompetenz.

    Belastbare Referenzen, dokumentierte Projekterfolge.

    Was die Förderung abdeckt

    Gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung.

    Das ist kein Nachteil, sondern Kern des Prinzips: Die geförderte Beratung muss neutral und herstellerunabhängig sein.

    Gefördert: die Beratung
    Analyse Ihrer Prozesse
    Konzeption der Soll-Lösung
    Planung und Lösungsarchitektur
    Nicht gefördert: die Umsetzung
    Softwareentwicklung
    Einrichtung von Werkzeugen
    Programmierung und Realisierung

    Am Ende halten Sie ein vollständiges, herstellerneutrales Digitalisierungskonzept in der Hand. Eine Blaupause, mit der Sie frei entscheiden können.

    Garantiert

    Ihre Wahlfreiheit ist garantiert.

    Sie sind zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, die Umsetzung mit uns durchzuführen. Das Konzept gehört Ihnen. Sie können es intern umsetzen, ausschreiben oder jeden beliebigen Dienstleister beauftragen, den Sie für geeignet halten.

    Eine Beauftragung von techport ist möglich, aber niemals Voraussetzung und wird im Beratungsbericht ausdrücklich nicht empfohlen.

    Der Ablauf

    So bauen die Stufen aufeinander auf.

    Zwei eigenständige Beratungen führen zu einem umsetzungsreifen Konzept. Die Umsetzung folgt als eigenes Projekt.

    Beratung 1

    Digitalisierungs- & KI-Potenzialanalyse

    Bestandsaufnahme: Wo liegen die größten Hebel? Am Ende steht eine klare Aufstellung, wo sich Digitalisierung lohnt und wann sich das Investment amortisiert.

    BAFA-förderfähig
    Beratung 2

    Umsetzungsplanung, Soll-Prozesse & Lösungsarchitektur

    Das herstellerneutrale Konzept: konkret, umsetzungsreif, in Ihrer Hand. Damit können Sie selbst umsetzen oder ausschreiben.

    BAFA-förderfähig
    Umsetzung

    Technische Realisierung (Software/KI)

    Eigenständiges Projekt mit eigenem Vertrag und frei wählbarem Dienstleister. Läuft über andere Förderprogramme.

    Eigenes Förderprogramm von Bund, Land oder EU

    Beratung 1 und Beratung 2 sind zwei eigenständige, jeweils separat zu beantragende Beratungen.

    Der vollständige Ablauf
    Die Umsetzung

    Die Umsetzung: separat, frei wählbar und oft erneut förderfähig.

    Die Umsetzung hat mit dem BAFA nichts mehr zu tun. Sie ist ein eigenständiges Projekt mit eigenem Vertrag und eigener Rechnung, und sie wird häufig durch andere Förderprogramme unterstützt, die genau diesen Teil abdecken.

    Welcher Weg zu Ihrer Situation und Ihrem Bundesland passt, prüfen wir im Erstgespräch.

    Wir haben über 50 Förderprogramme aus Bund, Ländern und EU im Blick. Je nach Programm werden zwischen 50 und 75 Prozent der Umsetzungskosten gefördert, meist als echter Zuschuss. Die Förderhöhe hängt vom Programm und von der Bewilligung ab und kann nicht zugesagt werden.

    Beispiel Brandenburg
    bis 50 %Zuschuss

    Das Programm BIG-Digital unterstützt Digitalisierungsvorhaben mit bis zu 50 Prozent Zuschuss.

    Je nach Bundesland u. a.:
    Digitalbonus
    DIGI-Zuschuss
    BIG-Digital

    Jetzt unverbindlich prüfen lassen.

    In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob Ihr Unternehmen die Fördervoraussetzungen erfüllt, wie hoch der Zuschuss in Ihrem Fall ausfällt und welcher Weg für Sie der richtige ist.

    Hinweis: Über die Bewilligung entscheiden allein das BAFA beziehungsweise die zuständige Förderbank. Es besteht kein Rechtsanspruch. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Angaben zu Fördersätzen, Bemessungsgrundlagen und Höchstbeträgen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder; verbindlich sind die Angaben des BAFA. Dieser Text dient der Erläuterung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung dar.