Bis zu 80 Prozent Ihrer Beratungskosten zurück.
Über das BAFA-Programm für Unternehmensberatung wird ein erheblicher Teil qualifizierter Beratung erstattet. Wie hoch der Anteil ausfällt, hängt von Ihrem Standort ab. Hier steht, wie das Verfahren läuft, was gefördert wird und was nicht, und wie wir gemeinsam prüfen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist.
Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Wer die Förderung nutzen will, sollte den Antrag rechtzeitig stellen.
Eine staatliche Erstattung, kein Rabatt.
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert mit dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ gezielt qualifizierte Beratung für kleine und mittlere Unternehmen. Je nach Standort Ihres Unternehmens wird ein Anteil der Beratungskosten erstattet, in den neuen Bundesländern bis zu 80 Prozent, in den alten Bundesländern in der Regel 50 Prozent, für einzelne Regionen gelten Sonderregelungen.
Sie zahlen das Beratungshonorar zunächst selbst und erhalten den Zuschuss anschließend vom Staat. Es handelt sich also nicht um eine Reduktion auf unserer Rechnung, sondern um eine Erstattung an Sie.
Antrag stellen
Der Förderantrag wird vor Beginn der Beratung beim BAFA eingereicht.
Bewilligung und Beratung
Sie können bis zur Bewilligung warten oder direkt starten. Das Honorar zahlen Sie zunächst selbst.
Erstattung erhalten
Bei Bewilligung erstattet Ihnen das BAFA den geförderten Anteil.
Worauf sich die Prozente beziehen
Der Fördersatz gilt nicht für ein Honorar in beliebiger Höhe. Das Programm arbeitet mit einer festgelegten Bemessungsgrundlage je Beratung, und der Zuschuss ist entsprechend gedeckelt. Liegt Ihr Beratungshonorar darüber, wird der übersteigende Teil nicht gefördert.
Zusätzlich ist die Anzahl begrenzt: Innerhalb der Laufzeit der Förderrichtlinie sind höchstens fünf abgeschlossene Beratungen je Unternehmen förderfähig, davon höchstens zwei pro Jahr. Für die zweistufige Beratung, die wir empfehlen, bedeutet das: Beide Stufen sind förderfähig, sie zählen aber getrennt.
Was das für Ihren konkreten Fall bedeutet, rechnen wir Ihnen im Erstgespräch vor: welcher Anteil gefördert wird, was Sie tatsächlich zahlen und ob sich die Aufteilung in zwei Beratungen für Sie lohnt. Verbindliche Auskünfte über Bemessungsgrundlagen und Höchstbeträge erteilt das BAFA.
Warum eine Listung beim BAFA Qualität bedeutet.
Nicht jedes Unternehmen darf BAFA-geförderte Beratung anbieten. Wer gelistet werden will, muss seine Beratereigenschaft gegenüber dem BAFA nachweisen.
techport ist ein beim BAFA registriertes Beratungsunternehmen. Für Sie heißt das: Sie arbeiten mit einem Partner, dessen Beratungsqualität und Prozesse anhand fester Standards geprüft wurden, nicht mit einem beliebigen Anbieter.
Gelistetes Beratungsunternehmen
Dokumentiertes QM-System, geprüfte Qualitätssicherung.
Einschlägige Qualifikation, nachgewiesene Fachkompetenz.
Belastbare Referenzen, dokumentierte Projekterfolge.
Gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung.
Das ist kein Nachteil, sondern Kern des Prinzips: Die geförderte Beratung muss neutral und herstellerunabhängig sein.
Am Ende halten Sie ein vollständiges, herstellerneutrales Digitalisierungskonzept in der Hand. Eine Blaupause, mit der Sie frei entscheiden können.
Ihre Wahlfreiheit ist garantiert.
Sie sind zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, die Umsetzung mit uns durchzuführen. Das Konzept gehört Ihnen. Sie können es intern umsetzen, ausschreiben oder jeden beliebigen Dienstleister beauftragen, den Sie für geeignet halten.
Eine Beauftragung von techport ist möglich, aber niemals Voraussetzung und wird im Beratungsbericht ausdrücklich nicht empfohlen.
So bauen die Stufen aufeinander auf.
Zwei eigenständige Beratungen führen zu einem umsetzungsreifen Konzept. Die Umsetzung folgt als eigenes Projekt.
Digitalisierungs- & KI-Potenzialanalyse
Bestandsaufnahme: Wo liegen die größten Hebel? Am Ende steht eine klare Aufstellung, wo sich Digitalisierung lohnt und wann sich das Investment amortisiert.
Umsetzungsplanung, Soll-Prozesse & Lösungsarchitektur
Das herstellerneutrale Konzept: konkret, umsetzungsreif, in Ihrer Hand. Damit können Sie selbst umsetzen oder ausschreiben.
Technische Realisierung (Software/KI)
Eigenständiges Projekt mit eigenem Vertrag und frei wählbarem Dienstleister. Läuft über andere Förderprogramme.
Beratung 1 und Beratung 2 sind zwei eigenständige, jeweils separat zu beantragende Beratungen.
Der vollständige Ablauf →Die Umsetzung: separat, frei wählbar und oft erneut förderfähig.
Die Umsetzung hat mit dem BAFA nichts mehr zu tun. Sie ist ein eigenständiges Projekt mit eigenem Vertrag und eigener Rechnung, und sie wird häufig durch andere Förderprogramme unterstützt, die genau diesen Teil abdecken.
Welcher Weg zu Ihrer Situation und Ihrem Bundesland passt, prüfen wir im Erstgespräch.
Wir haben über 50 Förderprogramme aus Bund, Ländern und EU im Blick. Je nach Programm werden zwischen 50 und 75 Prozent der Umsetzungskosten gefördert, meist als echter Zuschuss. Die Förderhöhe hängt vom Programm und von der Bewilligung ab und kann nicht zugesagt werden.
Das Programm BIG-Digital unterstützt Digitalisierungsvorhaben mit bis zu 50 Prozent Zuschuss.
Hinweis: Über die Bewilligung entscheiden allein das BAFA beziehungsweise die zuständige Förderbank. Es besteht kein Rechtsanspruch. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Angaben zu Fördersätzen, Bemessungsgrundlagen und Höchstbeträgen geben den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder; verbindlich sind die Angaben des BAFA. Dieser Text dient der Erläuterung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung dar.