Pflegesoftware nach Maß für Pflegedienst und Pflegeheim, bis zu 40 Prozent gefördert

    Wir entwickeln keine weitere Insellösung. Wir verbinden den Ablauf von der Anfrage über Aufnahme, Planung, Tour und Dokumentation bis zu Abrechnung und Auswertung. Dafür ergänzen wir vorhandene Pflegesoftware oder entwickeln genau die Bausteine, die bei Ihnen fehlen. Was sinnvoll und technisch möglich ist, klären wir anhand Ihrer Prozesse und Schnittstellen.

    Zuschuss nach § 8 Abs. 8 SGB XI, 40 Prozent der Kosten
    12.000 €
    Zuschuss nach § 8 Abs. 8 SGB XI, 40 Prozent der Kosten
    TI-Pauschale pro Monat im Jahr 2026
    ≈ 230 €
    TI-Pauschale pro Monat im Jahr 2026
    Technisches Verfahren für SGB-XI-Abrechnung über KIM vorgesehen
    1.2.2027
    Technisches Verfahren für SGB-XI-Abrechnung über KIM vorgesehen

    Kennen Sie das?

    • Die Dokumentation frisst Zeit, die in der Pflege fehlt, und am Monatsende fehlen trotzdem Unterschriften und Nachweise.
    • Der Dienstplan steht in Excel oder auf Papier, und jede Krankmeldung bedeutet eine Stunde Telefonieren.
    • Wird jemand krank, muss umdisponiert werden: Dienste tauschen, Touren neu legen, kurzfristig Lücken füllen, und der Plan hilft dabei nicht.
    • Die Software läuft gut, aber sie spricht nicht mit den anderen Programmen: Insellösungen fressen die gesparte Zeit wieder auf, weil Ergebnisse am Ende doch wieder von Hand übertragen werden. Genau diese Systeme verbinden wir miteinander.
    • Eine neue Anfrage beginnt am Telefon, wird in einer Tabelle weitergeführt und für Aufnahme, SIS und erste Tour mehrfach neu eingegeben.
    • Angehörige fragen nach Terminen, Änderungen und Unterlagen, aber Informationen liegen verteilt und die Pflegedienstleitung wird zur Telefonzentrale.
    • Touren werden aus dem Kopf geplant, Fahrzeiten passen nicht, und neue Klientinnen und Klienten bringen alles durcheinander.
    • Erlöse, Fahrtzeiten, Personalkosten und Auslastung liegen in verschiedenen Systemen. Wo Plan und Wirklichkeit auseinanderlaufen, wird erst spät sichtbar.

    Zwei Förderungen, die viele Einrichtungen liegen lassen

    Zwei Töpfe der Pflegeversicherung stehen Ihnen offen, und beide werden von vielen Einrichtungen nicht oder nur teilweise genutzt. Der eine finanziert die Investition, der andere den laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur.

    Die Basis: dokumentieren, planen und steuern

    Dokumentation, Dienstplan und Tour sind heute die Basis. Der größere Hebel liegt in durchgängigen Prozessen: Gesprochenes strukturiert vorbereiten, bei Ausfällen neu planen, Anfragen ohne Medienbruch aufnehmen, Angehörige gezielt informieren und vorhandene Systeme miteinander verbinden. Diese Lösungen gibt es bei uns nicht fertig von der Stange. Wir entwickeln sie passend zu Ihrem Ablauf.

    Der nächste Schritt: Abläufe durchgängig automatisieren

    Diese Bausteine sind keine fertige Plattform. Wir können sie nach einer Bestandsaufnahme individuell entwickeln und mit vorhandenen Systemen verbinden.

    Was danach möglich ist

    Mehrsprachige Oberflächen und sprachgestützte Eingaben können internationales Pflegepersonal unterstützen. Übersetzungsvorschläge müssen fachlich geprüft werden und ersetzen keine einheitliche Dokumentationssprache.

    Sensorik für Bewegung, Sturz oder Inaktivität kann als eigener Baustein angebunden werden. Dafür braucht es ein geprüftes Alarmkonzept, Einwilligungen, klare Verantwortlichkeiten und einen Umgang mit Fehlalarmen. Sensorik ersetzt keine Pflegekraft.

    So arbeiten wir

    1. Schritt 1

      Förderung prüfen

      Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob und in welcher Höhe Ihnen der Zuschuss und die TI-Pauschale zustehen und was Sie schon abgerufen haben.

    2. Schritt 2

      Abläufe aufnehmen

      Wir schauen uns Dokumentation, Dienstplan und Touren bei Ihnen vor Ort an und legen fest, welche Bausteine den größten Nutzen bringen.

    3. Schritt 3

      Umsetzen und anbinden

      Wir entwickeln die Software, richten die TI mit KIM ein und schulen Ihre Mitarbeitenden. Die Schulung ist ebenfalls förderfähig.

    4. Schritt 4

      Zuschuss abrufen

      Wir stellen Ihnen alle Unterlagen für den Antrag bei den Pflegekassen zusammen, damit das Geld schnell zurückfließt.

    Häufige Fragen

    Für welche Einrichtungen gilt die Förderung?

    Für alle nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen: ambulante Pflegedienste, Tagespflege, Kurzzeitpflege und stationäre Einrichtungen. Jede zugelassene Einrichtung kann den Zuschuss einmal bis zur Höchstgrenze ausschöpfen, auch verteilt auf mehrere Anschaffungen.

    Wir haben schon eine Pflegesoftware. Lohnt sich das trotzdem?

    Das ist häufig der sinnvollste Ausgangspunkt. Wir prüfen, welche Anwendung gut funktioniert, wo noch Medienbrüche entstehen und welche Verbindung technisch möglich ist. Eine bestehende Software wird nicht pauschal ersetzt.

    Was kostet das Erstgespräch?

    Nichts. Wir prüfen gemeinsam, welche Förderung Ihnen zusteht und welcher Baustein sich zuerst lohnt. Danach entscheiden Sie, ob Sie weitermachen wollen.

    Übernehmen Sie auch die TI-Anbindung?

    Ja. Wir richten den Zugang zur Telematikinfrastruktur einschließlich KIM für Sie ein und betreuen ihn im laufenden Betrieb. Sie haben einen Ansprechpartner für Software und TI, nicht zwei.

    Prüfen wir gemeinsam, was für Sie möglich ist

    Im kostenlosen Erstgespräch klären wir in dreißig Minuten, welche Förderung Ihrer Einrichtung zusteht, was Sie schon abgerufen haben und welcher Baustein Sie am schnellsten entlastet.