Fundament

    Mitbestimmung und Compliance

    Von Redaktion techport.ai, HR-Beratung · Zuletzt aktualisiert am

    In den meisten HR-Projekten, die stocken, ist der Betriebsrat nicht der Grund, sondern der Bote. Er stellt die Fragen, die vorher niemand gestellt hat: Welche Daten erfasst das System, wer sieht sie, wozu, wie lange? Wer diese Fragen erst nach der Vertragsunterschrift beantwortet, verliert Monate. Wer sie vorher beantwortet, bekommt einen Partner.

    Dazu kommt eine Regulierung, die dichter wird: Hinweisgeberschutz, Entgelttransparenz, KI-Verordnung, Arbeitszeiterfassung, Datenschutz. Jede dieser Regeln betrifft HR-Prozesse und HR-Systeme. Compliance ist deshalb kein Anhang, sondern Teil der Prozessgestaltung.

    Typische Probleme

    • Die Betriebsvereinbarung zum HR-System ist zehn Jahre alt und kennt weder Cloud noch KI noch mobile Erfassung.
    • Der Betriebsrat wird informiert, wenn die Entscheidung gefallen ist, und reagiert entsprechend.
    • Das Hinweisgebersystem ist ein Briefkasten. Meldungen landen trotzdem im HR-Postfach.
    • Niemand hat den Überblick, welche Gesetzesänderungen in den nächsten zwölf Monaten HR betreffen.
    • Datenschutz und Mitbestimmung werden als Hindernisse behandelt, nicht als Anforderungen, die man wie andere Anforderungen einplanen kann.

    Was wir in diesem Feld tun

    Wir bringen den Betriebsrat in HR-Projekte, bevor die Entscheidung fällt, und erarbeiten Betriebsvereinbarungen, die Systeme zukunftsfähig regeln. Wir richten Hinweisgebersysteme so ein, dass sie genutzt werden und die Fristen des Gesetzes halten. Und wir betreiben den Regulatorik-Radar, damit Sie wissen, was kommt, bevor es gilt.

    Themen in diesem Feld

    Häufige Fragen

    Brauchen wir für jedes neue HR-Tool eine eigene Betriebsvereinbarung?

    Nein. Eine Rahmenbetriebsvereinbarung zu IT-Systemen mit einem einfachen Verfahren für neue Systeme und Funktionen spart beiden Seiten Zeit. Einzelvereinbarungen braucht es nur für Systeme mit besonderer Tragweite, etwa Zeiterfassung oder Leistungsbewertung.

    Sind Sie Rechtsberater?

    Nein. Wir gestalten Prozesse und Systeme so, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen, und arbeiten mit Ihren Anwälten zusammen, wo Rechtsberatung nötig ist. Die Grenze ist uns wichtig, und wir benennen sie.

    Sprechen wir über Ihr Thema

    Im Erstgespräch klären wir in dreißig Minuten, wo bei Ihnen der größte Hebel liegt und ob wir die Richtigen dafür sind.