Entgelttransparenz-Richtlinie
Umsetzung verschoben- Frist
- Deutsches Gesetz angekündigt für 2027
- Betrifft
- Alle Arbeitgeber, Berichtspflichten ab 100 Beschäftigten
Die Richtlinie (EU) 2023/970 hätte bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt sein müssen. Das Bundesfamilienministerium hat im Juni 2026 mitgeteilt, dass das Umsetzungsgesetz erst 2027 kommt. Ein Entwurf lag bis zum Sommer nicht vor. Seit dem 8. Juni 2026 müssen Gerichte nationales Recht richtlinienkonform auslegen, für öffentliche Arbeitgeber gilt die Richtlinie unmittelbar. Das Bundesarbeitsgericht hat am 23. Oktober 2025 (8 AZR 300/24) den Paarvergleich zugelassen: Eine besser bezahlte Vergleichsperson genügt für die Vermutung einer Benachteiligung.
Was jetzt zu tun ist: Job-Architektur und Stellenbewertung aufbauen, Entgeltgefälle je Gruppe berechnen, Gehaltsbänder und Kriterien dokumentieren. Wer ab 2027 berichten soll, braucht 2026 die Daten.