IT-Strategie und Steuerung · Schwerpunkt
KI im Unternehmen einsetzen
Von Redaktion techport.ai, IT-Beratung · Zuletzt aktualisiert am
In den meisten mittelständischen Unternehmen ist künstliche Intelligenz längst im Einsatz, nur nicht als Projekt. Sie steckt in der Textfunktion des Office-Pakets, im Chatbot auf der Website, im Vorschlagswesen des ERP und in den Werkzeugen, die einzelne Mitarbeitende auf eigene Faust nutzen. Parallel dazu läuft die Erwartung der Geschäftsführung, dass KI Kosten senkt, und die Sorge, dass man etwas verpasst.
Der Unterschied zwischen einem Unternehmen, das Nutzen aus KI zieht, und einem, das Prototypen sammelt, liegt selten an der Technik. Er liegt daran, ob die Anwendungsfälle aus echten Engpässen kommen, ob die Daten dafür taugen und ob es Regeln gibt, die Tempo erlauben statt es zu verhindern.
Woran Sie es merken
- Es gibt drei Pilotprojekte in drei Bereichen, aber keines ist im Regelbetrieb angekommen.
- Beschäftigte nutzen KI-Werkzeuge über private Zugänge, weil es keine freigegebene Lösung gibt.
- Die Ergebnisse eines KI-Assistenten sind unbrauchbar, weil er auf veralteten Dokumenten arbeitet.
- Niemand kann sagen, welche KI-Funktionen in den eingesetzten Systemen bereits aktiv sind.
Warum das passiert
KI wird als Technologiethema behandelt, obwohl es ein Prozessthema ist. Wer mit der Frage beginnt, was das Modell kann, landet bei beeindruckenden Vorführungen ohne Anschluss an den Alltag. Wer mit der Frage beginnt, welche Tätigkeit im Unternehmen viel Zeit kostet, wiederholbar ist und auf vorhandenen Daten beruht, findet Anwendungsfälle, die sich rechnen. Dazu kommt, dass die Datenbasis fast immer schlechter ist als angenommen, was sich erst im Test zeigt und dann als Problem der KI wahrgenommen wird.
So gehen wir vor
- Bestand aufnehmen. Wir erfassen, welche KI-Funktionen in Ihren Systemen bereits vorhanden oder aktiv sind, welche Werkzeuge im Haus genutzt werden und welche Daten dabei verarbeitet werden. Diese Inventur ist gleichzeitig die Grundlage für die Einordnung nach der KI-Verordnung.
- Anwendungsfälle bewerten. Wir sammeln Anwendungsfälle aus den Fachbereichen und bewerten sie nach vier Kriterien: erwarteter Nutzen, Qualität der verfügbaren Daten, Aufwand der Umsetzung und Risiko, rechtlich wie fachlich. Was oben steht, wird gebaut, der Rest wird begründet zurückgestellt.
- Datenbasis und Regeln schaffen. Wir prüfen, ob die Daten für den gewählten Fall vollständig, aktuell und zugänglich sind, und schaffen fehlende Grundlagen. Parallel legen wir fest, welche Werkzeuge freigegeben sind, welche Daten hineingegeben werden dürfen, wer Ergebnisse prüft und wie gekennzeichnet wird.
- Umsetzen und messen. Wir setzen den ersten Fall produktiv um, mit einer Messgröße, die vorher festgelegt wurde, und einer Rückfallebene. Was funktioniert, wird ausgeweitet. Was nicht funktioniert, wird beendet statt verlängert.
Was Sie davon haben
- Anwendungsfälle, die einen Engpass lösen, statt Vorführungen, die niemand nutzt.
- Klarheit darüber, welche Werkzeuge erlaubt sind, sodass niemand mehr auf private Zugänge ausweichen muss.
- Eine Einordnung nach der KI-Verordnung, die Sie im Prüfungsfall vorlegen können.
Aus unseren Projekten
Der häufigste Grund für enttäuschende Ergebnisse ist nicht das Modell, sondern die Ablage. Wenn ein Assistent auf Dokumente zugreift, die in fünf Versionen an vier Orten liegen, antwortet er zuverlässig falsch, und das Vertrauen ist nach zwei Wochen verbraucht. Wir beginnen deshalb regelmäßig mit einer Aufräumphase, die technisch unspektakulär ist und über den Erfolg entscheidet. Der zweite wiederkehrende Befund: Die produktivsten Anwendungsfälle sind unglamourös. Angebotsentwürfe, Zusammenfassungen von Ausschreibungen, Vorsortierung von Serviceanfragen und Übersetzungen bringen mehr messbaren Nutzen als die Idee, die in der Sitzung die meiste Begeisterung auslöst.
Gut zu wissen
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 2. August 2026 grundsätzlich. Die Verbote bestimmter Praktiken gelten bereits seit dem 2. Februar 2025, ebenso die Pflicht nach Artikel 4, für ausreichende KI-Kompetenz der Beschäftigten zu sorgen, die mit diesen Systemen arbeiten. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 hat die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 und für in Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028 verschoben. Für die meisten mittelständischen Anwendungsfälle greifen vor allem die Transparenzpflichten und die Pflichten als Betreiber, nicht die des Anbieters. Die Einordnung sollte trotzdem dokumentiert werden, weil sie die Grundlage für alles Weitere ist.
Häufige Fragen
Sollen wir ein eigenes Modell betreiben oder einen Dienst nutzen?
Für nahezu alle mittelständischen Anwendungsfälle ist ein eingekaufter Dienst wirtschaftlicher, sofern Vertrag, Serverstandort und Umgang mit Ihren Eingaben geklärt sind. Ein eigener Betrieb lohnt sich, wenn Sie besonders schützenswerte Daten verarbeiten, wenn Kunden es vertraglich verlangen oder wenn Sie eine sehr hohe, gleichmäßige Nutzung haben.
Wie verhindern wir, dass Beschäftigte Firmendaten in private Werkzeuge eingeben?
Nicht durch ein Verbot allein. Ein Verbot ohne Alternative erzeugt genau das Verhalten, das es verhindern soll. Wirksam ist die Kombination aus einer freigegebenen Lösung, die gut genug ist, einer verständlichen Regel, was hinein darf und was nicht, und einer kurzen Schulung mit echten Beispielen aus Ihrem Haus.
Sprechen wir über KI im Unternehmen einsetzen
Im Erstgespräch klären wir in dreißig Minuten, wo bei Ihnen der größte Hebel liegt und ob wir die Richtigen dafür sind.
Weiterführend
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