Wissen · Stand: 21. August 2026

    IT-Regulatorik-Radar

    Von Redaktion techport.ai, IT-Beratung · Zuletzt aktualisiert am

    Die Regulierung der IT hat sich in drei Jahren stärker verändert als in den fünfzehn Jahren davor. Diese Seite fasst zusammen, was heute gilt, was angekündigt ist und was Sie jetzt tun sollten. Wir aktualisieren sie bei jeder relevanten Änderung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, sondern hilft, die richtigen Fragen rechtzeitig zu stellen.

    NIS2 und das neue BSI-Gesetz

    Gilt
    Frist
    In Kraft seit 6. Dezember 2025, Registrierung nachzuholen
    Betrifft
    Unternehmen in den Sektoren der Anlagen 1 und 2 BSIG, in der Regel ab 50 Beschäftigten oder ab 10 Millionen Euro Umsatz und Bilanzsumme

    Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Die Pflichten gelten seither unmittelbar, unabhängig von einer Registrierung. Das Registrierungsportal des BSI ist seit Januar 2026 verfügbar, die reguläre Frist am 6. März 2026 abgelaufen, eine vom BSI gesetzte Nachfrist im Juli 2026 ebenfalls. Wer bisher nicht registriert ist und betroffen sein könnte, sollte das umgehend nachholen. Kern sind die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG, die Meldepflichten nach § 32 BSIG mit Erstmeldung binnen vierundzwanzig Stunden und die Registrierungspflicht nach § 33 BSIG. Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und selbst geschult sein.

    Was jetzt zu tun ist: Betroffenheit dokumentiert prüfen, Lücken gegen § 30 BSIG ermitteln, Meldeweg einrichten und üben, Nachweise erzeugen, Lieferantenanforderungen in Verträge aufnehmen.

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    KI-Verordnung und Digital Omnibus

    Gilt, Fristen für Hochrisiko verschoben
    Frist
    Hochrisiko nach Anhang III ab 2. Dezember 2027, nach Anhang I ab 2. August 2028
    Betrifft
    Alle Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder betreiben

    Die Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 2. August 2026 grundsätzlich. Die Verbote bestimmter Praktiken gelten seit dem 2. Februar 2025, ebenso die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4. Für allgemeine KI-Modelle gelten Pflichten seit dem 2. August 2025. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat die Hochrisiko-Pflichten verschoben, für eigenständige Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027, für in Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028. Marktüberwachungsbehörde in Deutschland ist die Bundesnetzagentur.

    Was jetzt zu tun ist: KI-Inventur über alle Systeme, Rolle als Anbieter oder Betreiber klären, Risikoeinstufung je Anwendung dokumentieren, Transparenzpflichten umsetzen, Schulung der betroffenen Beschäftigten nachweisen.

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    EU Data Act

    Gilt
    Frist
    Anwendbar seit 12. September 2025, Wegfall der Wechselentgelte ab 12. Januar 2027
    Betrifft
    Nutzer und Anbieter von Cloud-Diensten, Hersteller vernetzter Produkte

    Die Verordnung (EU) 2023/2854 ist seit dem 12. September 2025 anwendbar. Für Anwender am wichtigsten sind die Regeln zum Anbieterwechsel: Cloud-Anbieter müssen den Wechsel vertraglich und technisch ermöglichen, mit einer Kündigungsfrist von höchstens zwei Monaten und einer anschließenden Übergangsphase von in der Regel höchstens dreißig Tagen. Entgelte für den Wechsel entfallen vollständig ab dem 12. Januar 2027. Für Hersteller vernetzter Produkte kommen Pflichten zum Datenzugang hinzu.

    Was jetzt zu tun ist: Cloud-Verträge auf Wechselklauseln, Exportformate und Fristen prüfen, den Datenexport testen statt ihn nur zu vereinbaren, bei Neuverträgen die neuen Anforderungen einfordern.

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    E-Rechnung im B2B-Bereich

    Gilt gestaffelt
    Frist
    Versandpflicht ab 1. Januar 2027 über 800.000 Euro Umsatz, ab 1. Januar 2028 für alle
    Betrifft
    Alle inländischen Unternehmen mit B2B-Umsätzen

    Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Bis Ende 2026 sind andere Formate mit Zustimmung des Empfängers weiterhin zulässig. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Versandpflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr, ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich für alle inländischen B2B-Umsätze. Als E-Rechnung gelten nur strukturierte Formate nach der Norm EN 16931, in Deutschland vor allem XRechnung und ZUGFeRD.

    Was jetzt zu tun ist: prüfen, ob Ihr System strukturierte Rechnungen erzeugen, versenden und im Original archivieren kann, Umsatzschwelle für 2027 ermitteln, Eingangsverarbeitung automatisieren, Verfahrensdokumentation anpassen.

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    Cyber Resilience Act

    In Kraft, Pflichten gestaffelt
    Frist
    Meldepflichten ab 11. September 2026, vollständige Anwendung ab 11. Dezember 2027
    Betrifft
    Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen

    Die Verordnung (EU) 2024/2847 führt verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen über den gesamten Lebenszyklus ein. Ab dem 11. September 2026 gelten die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle mit einer Frühwarnung binnen vierundzwanzig Stunden. Ab dem 11. Dezember 2027 gilt die Verordnung vollständig, betroffene Produkte müssen dann die grundlegenden Anforderungen erfüllen und ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Relevant ist das für Maschinenbau und Industrie überall dort, wo Produkte mit Software ausgeliefert werden.

    Was jetzt zu tun ist: prüfen, ob Ihre Produkte erfasst sind, Schwachstellenmanagement und Meldeprozess aufbauen, Software-Stückliste einführen, Supportzeitraum festlegen und Anforderungen an Zulieferer weitergeben.

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    Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

    Gilt
    Frist
    Seit 28. Juni 2025
    Betrifft
    Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter Onlineshops und Kundenportale

    Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet unter anderem den elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher zur Barrierefreiheit. Für Dienstleistungen gilt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, für Produkte gilt sie nicht. Maßstab sind die Anforderungen der Norm EN 301 549. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden, zusätzlich drohen Abmahnungen und Beschwerden bei der Marktüberwachung.

    Was jetzt zu tun ist: Betroffenheit dokumentiert klären, Shop und Kundenportale prüfen lassen, die Wege zum Vertragsabschluss zuerst beheben, Barrierefreiheit in Anforderungen für neue Systeme aufnehmen und das Feedback-Verfahren einrichten.

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    Aufbewahrungsfristen und Verfahrensdokumentation

    Gilt
    Frist
    Verkürzte Frist für Buchungsbelege seit 1. Januar 2025
    Betrifft
    Alle buchführungspflichtigen Unternehmen

    Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre verkürzt, anzuwenden auf Unterlagen, deren Frist am 1. Januar 2025 noch nicht abgelaufen war. Für Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse sowie Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen bleibt es bei zehn Jahren, für sonstige Geschäftsbriefe bei sechs Jahren. Elektronische Unterlagen müssen während der gesamten Frist lesbar und maschinell auswertbar bleiben.

    Was jetzt zu tun ist: Löschregeln im Archiv an die neuen Fristen anpassen, Verfahrensdokumentation erstellen oder aktualisieren, ersetzendes Scannen beschreiben, Zugriff auf abgelöste Altsysteme für die Restlaufzeit sichern.

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    Beschäftigtendatenschutz und Rechtsgrundlagen

    Offen
    Frist
    Kein Termin
    Betrifft
    Alle Arbeitgeber

    Der Europäische Gerichtshof hat 2023 eine dem § 26 BDSG entsprechende Landesregelung für unionsrechtswidrig erklärt. Seitdem ist unklar, ob § 26 BDSG als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten trägt. Ein eigenes Beschäftigtendatenschutzgesetz wird seit Jahren diskutiert, ein Gesetzgebungsverfahren ist nicht abgeschlossen. Für die IT ist das besonders bei Protokolldaten, Geräteverwaltung, Zugriffsauswertungen und Sicherheitswerkzeugen relevant.

    Was jetzt zu tun ist: Verarbeitungen im Beschäftigungskontext auf Artikel 6 und 88 DSGVO stützen und dokumentieren, Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage sauber ausgestalten, Löschfristen für Protokolldaten festlegen.

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    Mitbestimmung bei IT-Systemen

    Gilt
    Frist
    Laufend
    Betrifft
    Unternehmen mit Betriebsrat

    Technische Einrichtungen, die objektiv geeignet sind, Verhalten oder Leistung von Beschäftigten zu überwachen, unterliegen der Mitbestimmung nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG. Ob eine Überwachung beabsichtigt ist, spielt keine Rolle. Betroffen sind in der Praxis Geräteverwaltung, Ticketsysteme, Sicherheitswerkzeuge, Zeiterfassung, Zugriffsprotokolle und viele KI-Funktionen. Schon die Planung ist nach § 90 BetrVG mit dem Betriebsrat zu beraten.

    Was jetzt zu tun ist: Rahmenvereinbarung zu IT-Systemen prüfen und um Cloud, mobile Geräte und KI-Funktionen ergänzen, Betriebsrat vor der Anbieterauswahl einbinden, Auswertungen und Löschfristen im Verfahren festlegen.

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