NIS2 und das neue BSI-Gesetz
Gilt- Frist
- In Kraft seit 6. Dezember 2025, Registrierung nachzuholen
- Betrifft
- Unternehmen in den Sektoren der Anlagen 1 und 2 BSIG, in der Regel ab 50 Beschäftigten oder ab 10 Millionen Euro Umsatz und Bilanzsumme
Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Die Pflichten gelten seither unmittelbar, unabhängig von einer Registrierung. Das Registrierungsportal des BSI ist seit Januar 2026 verfügbar, die reguläre Frist am 6. März 2026 abgelaufen, eine vom BSI gesetzte Nachfrist im Juli 2026 ebenfalls. Wer bisher nicht registriert ist und betroffen sein könnte, sollte das umgehend nachholen. Kern sind die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG, die Meldepflichten nach § 32 BSIG mit Erstmeldung binnen vierundzwanzig Stunden und die Registrierungspflicht nach § 33 BSIG. Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und selbst geschult sein.
Was jetzt zu tun ist: Betroffenheit dokumentiert prüfen, Lücken gegen § 30 BSIG ermitteln, Meldeweg einrichten und üben, Nachweise erzeugen, Lieferantenanforderungen in Verträge aufnehmen.